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Wunschleistungen

Wunschleistungen

Wunschleistungen & Selbstzahlerleistungen in unserer Praxis

Als Ihre Hausarztpraxis möchten wir Sie nicht nur im Krankheitsfall begleiten, sondern auch in Fragen rund um Ihre Gesundheit und Vorsorge beraten. Allerdings stoßen wir im Praxisalltag immer wieder auf ein wichtiges Thema: Viele medizinische Leistungen, die Patienten wünschen oder für sinnvoll halten, gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse – und was nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) nur Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und notwendig sind – und nur bei Vorliegen einer konkreten medizinischen Fragestellung. Untersuchungen „einfach zur Kontrolle“ – z.B. eine Blutentnahme ohne Beschwerden oder ohne medizinischen Anlass – dürfen wir daher nicht über die Krankenkasse abrechnen, auch wenn das oft gewünscht wird.

Das deutsche Gesundheitssystem steht zunehmend unter Druck – und um eine gerechte und stabile Versorgung für alle zu sichern, müssen wir alle verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen. Das heißt konkret: Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit sind nicht über die Kasse möglich – auch wenn sie medizinisch sinnvoll oder gewünscht sein mögen.

Wunschleistungen – was bedeutet das?

„Wunschleistungen“ (auch „Individuelle Gesundheitsleistungen“ oder IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Manche davon haben einen medizinischen Nutzen, andere sind wissenschaftlich umstritten oder sogar potenziell schädlich – deshalb ist es unsere ärztliche Pflicht, Sie auch vor unnötigen oder sinnlosen Untersuchungen zu schützen („quartäre Prävention“).

Wunschleistungen dürfen nur dann erbracht werden, wenn Sie als Patient:in sie ausdrücklich wünschen und sie privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bezahlt werden.

Beratung zu externen Laborwerten

Wir werden in der Praxis zunehmend mit umfangreichen Laborwerten aus Präventionspraxen oder spezialisierten Privat-Laboren konfrontiert, die oft viele Parameter ohne klare medizinische Fragestellung untersuchen. Bitte haben Sie Verständnis:
Eine Beratung zu solchen extern erhobenen Laborwerten kann in unserer Praxis nicht im Rahmen der Kassenleistung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, sich in diesen Fällen an die Praxis oder das Labor zu wenden, das die Untersuchung veranlasst hat – dort haben Sie für die Diagnostik und Beratung bereits bezahlt. Sollte dennoch eine Beratung bei uns gewünscht sein, müssen wir diese nach GOÄ privat in Rechnung stellen.

Welche Medikamente und Leistungen sind Kassenleistungen?

Eine gute Übersicht darüber, welche Medikamente, Hilfsmittel und Behandlungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) oder bei Ihrer Krankenkasse selbst. Hier eine hilfreiche Anlaufstelle:
 https://www.bundesgesundheitsministerium.de
(Suche: „Kassenleistungen“ oder „Verzeichnis erstattungsfähiger Arzneimittel“)

Häufig nachgefragte Wunschleistungen in unserer Praxis

Folgende Leistungen werden von vielen Patient:innen gewünscht, sind aber keine Kassenleistung. Sie können bei uns als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden und werden nach GOÄ abgerechnet:

  • Atteste zur Vorlage bei Gericht, Versicherungen, Polizei
  • Beratung und Ausstellung einer Patientenverfügung
  • Kindergarten- /Schuluntersuchungen ohne medizinische Indikation
  • Spezielle Labordiagnostik (z.B. Vitaminspiegel)
  • Jährlicher „Intervall-Check-up“ zusätzlich zur Kassenleistung
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Eintragungen in Bonushefte ohne Bezug zu Kassenleistungen

Unser Versprechen:
Wir beraten Sie offen und ehrlich – auch wenn wir von einer bestimmten Wunschleistung abraten. Gemeinsam finden wir die für Sie sinnvollen Schritte für Ihre Gesundheit.